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Einbürgen lassen - Wie wird man EU-Staatsbürger?
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Eine EU-Staatsbürgerschaft hat viele Vorteile. Du erhältst dadurch das Wahlrecht, wirst vom sozialen Netz abgesichert und musst dich nie wieder um die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung sorgen.
EU-Bürger wirst du, indem du die Staatsbürgerschaft in einem EU-Mitgliedsland beantragst. Das Verfahren zur Einbürgerung unterscheidet sich dabei von Land zu Land, da die EU-weite Harmonisierung der entsprechenden Gesetze noch nicht abgeschlossen ist. Die folgenden Hinweise gelten für die Einbürgerung in Deutschland.
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Bitte beachten:
- Aufgepasst: Wer Hartz IV beziehungsweise Sozialhilfe bezieht oder eine Straftat verübt, hat bei der Einbürgerung schlechte Karten.
Dinge die benötigt werden:
- Geburtsurkunde
- Nachweise über Deutschkenntnisse
- Einkommensnachweise für alle Familienmitglieder
- Nachweise über Kranken-, Alters- und Pflegeversicherung
- ein Passfoto
- gegebenenfalls eine Heiratsurkunde beziehungsweise Scheidungsurteil
- Für alle fremdsprachige Dokumente benötigst du eine Übersetzung. Auf dem Einbürgerungsamt musst du außerdem einen handschriftlichen Lebenslauf verfassen.
Schritt-für-Schritt Anleitung:
- Lebe 8 Jahre legal in Deutschland.
- Sorge selbstständig für deinen Lebensunterhalt.
- Erlerne die deutsche Sprache. (Mit besonders guten Sprachkenntnissen kannst du bereits nach 6 Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen).
- Lege den Einbürgerungstest ab. (Die zusätzliche Teilnahme an einem Integrationskurs verkürzt die notwendige Aufenthaltsdauer auf 7 Jahre.)
- Beantrage die Staatsbürgerschaft bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde. (Kosten: 255 Euro)
- Gib deinen alten Pass ab und erkläre den Verlust deiner bisherigen Staatsangehörigkeit.
- Lege das Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab.
- Wenn du diese Schritte erfolgreich durchgeführt hast, steht deiner Einbürgerung nichts mehr im Weg.
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