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Europa - Für welche Reiseziele benötigt man noch einen Reisepass?

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Vorwort:

Das Reisen in Europa wird immer unkomplizierter. Grenzen nimmt man kaum noch wahr. Durch die einheitliche Währung und offene Grenzen innerhalb der Europäischen Union ist Reisen in Europa heute oft ohne Reisepass möglich.

Dennoch gibt es in Europa noch Länder, in welche EU Staatsbürger nur mit einem Reisepass einreisen können, nämlich die Länder, die nicht Mitglied des Schengenabkommens sind.

Foto: Shutterstock images

Schritt-für-Schritt Anleitung:

  1. Die Schengenzone umfasst mittlerweile 25 Länder. (Stand 2011) 22 Länder der Europäischen Union und drei Länder, die nicht in der EU sind. Dies sind die aktuellen Mitglieder: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Österreich, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und die Schweiz.
  2. Bürger aus den Schengenstaaten können die Schengen-Binnengrenzen ohne Personenkontrollen überqueren.
  3. Trotz des Schengenabkommens muss man jedoch trotzdem in der Lage sein, sich auszuweisen. Auf einen Personalausweis oder einen Reisepass kann nicht verzichtet werden. In den EU-Staaten genügt es einen Personalausweis mit zuführen. Außerhalb der EU wird manchmal ein Reisepass gefordert.
  4. Die Länder Bulgarien, Irland, Rumänien, das Vereinigte Königreich und Zypern sind zwar Mitglieder der EU, jedoch keine Schengen-Vollmitglieder. Zur Einreise in diese Länder benötigen Sie einen Reisepass oder einen Personalausweis.
  5. Island, Norwegen und die Schweiz sind Schengenmitglieder, gehören aber nicht zur EU. Innerhalb der Schengenzone ist ein Reisepass nicht nötig.
  6. Die Einreise in die Türkei, nach Kroatien, Serbien und nach Bosnien und Herzegowina ist mit einem Personalausweis möglich.
  7. Beim Einreisen in die Ukraine, nach Belarus, in den Kosovo, und nach Mazedonien wird ein Reisepass benötigt. 
  8. Die Einreise nach Montenegro ist mit einem Personalausweis möglich, wenn der Aufenthalt nicht länger als 30 Tage dauert.
  9. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall vor ihrer Abreise beim Auswärtigen Amt. Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle wichtigen Informationen zu Einreisebestimmungen.
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  • Keine Angabe Norbert
    Frei Reise- und Schurkenfreiheit
    das ist ja alles ganz toll mit der Reisefreiheit und ich bein ein großer Unterstützer der europäischen Idee. Dann muss aber auch gleichzeitig die Sicherheit gewährleistet sein. Es kann doch nicht sein, daß wenn in Deuschland die Zeit von Sommer auf Winterzeit umgestellt wird bei den Einbrechern in ost-europäischen Ländern das große Kofferpacken beginnt.

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